Ergotherapeutische Behandlung auf Verordnung:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Versicherungen und Krankenkassen und die Kostengutsprache wird aufgrund der ärztlichen Verordnung gewährt. Sie können direkt mit uns einen ersten Kontakt aufnehmen oder dies den Zuweisenden überlassen. Die Verordnung via Formular übernimmt in jedem Fall Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Verordnungsformulare können bei uns angefordert oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt gemäss den Tarifverträgen direkt mit den Kostenträgern.
Beratungen, Abklärungen und Fortbildungen, die nicht zu Lasten der Versicherungen gehen, werden nach Absprache direkt verrechnet.